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Unordnungsamt
In der Folge von dramatisch gestiegen Fällen
von ordnungsgemäßen Verhalten in den letzten Jahren nimmt ab 1.Juni 2010
das Unordnungsamt seine Arbeit auf. Die Funktion des Amtes ist die allgemeine
Überwachung, Feststellung und Ahndung von unzumutbarem Ordnungsverhalten. Ab
dato wird von jedem Bürger gefordert, sein eigenes Ordnungs-verhalten gestärkt
zu überprüfen. Die Pflicht jedes Bürgers wird auch darin bestehen, Fälle von
öffentlichen Unordnungswidrigkeiten pünktlich beim Unordnungsamt zu melden.